Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz

ID211704

§ 3 Aufgaben

(1) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Arbeitsschutz und

Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und

Arbeitsmedizin gehen auf das Landesamt für Arbeitsschutz über.

(2) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Soziales und

Versorgung gehen auf das Landesamt für Soziales und Versorgung über.

(3) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Immissionsschutz

gehen auf das Landesumweltamt über.

§ 2 § 4