Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz
ID211704§ 3 Aufgaben
(1) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin gehen auf das Landesamt für Arbeitsschutz über.
(2) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Soziales und
Versorgung gehen auf das Landesamt für Soziales und Versorgung über.
(3) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Immissionsschutz
gehen auf das Landesumweltamt über.