Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Regelung der Prüfung der Wahlfachgruppen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam
ID211726§ 2
Studierende der Rechtswissenschaft der Universität Potsdam
im Sinne dieses Gesetzes sind Prüflinge, die in den zwei der Prüfung
unmittelbar vorausgegangenen Semestern an der Universität Potsdam im Fach
Rechtswissenschaft eingeschrieben waren.