Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Erarbeitung einer Verfassung für das Land Brandenburg
ID211743§ 1
Zur Erarbeitung eines Verfassungsentwurfs beruft der Landtag
bis spätestens 31.01.1991 einen Verfassungsausschuß.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Erarbeitung einer Verfassung für das Land Brandenburg
ID211743Zur Erarbeitung eines Verfassungsentwurfs beruft der Landtag
bis spätestens 31.01.1991 einen Verfassungsausschuß.