Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993)

ID211818

§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes

Brandenburg wird in Einnahme und Ausgabe auf

18 896 984 300 Deutsche Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

beläuft sich auf 10 142 959 700 Deutsche Mark.

§ 2