Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum oder zur „Verwaltungsfachangestellten” in den Fachrichtungen „Landesverwaltung” und „Kommunalverwaltung” für das Dritte Ausbildungsjahr

ID212040

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

für den Ausbildungsberuf

"Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter" in den

Fachrichtungen "Allgemeine Verwaltung des Landes" und

"Kommunalverwaltung" vom 27. Januar 1993 (ABl. S. 294)

außer Kraft.

Potsdam, den 17. Juni 1999

Der Minister des Innern

Alwin Ziel

§ 3