Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum oder zur „Verwaltungsfachangestellten” in den Fachrichtungen „Landesverwaltung” und „Kommunalverwaltung” für das Dritte Ausbildungsjahr
ID212040§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für den Ausbildungsberuf
"Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter" in den
Fachrichtungen "Allgemeine Verwaltung des Landes" und
"Kommunalverwaltung" vom 27. Januar 1993 (ABl. S. 294)
außer Kraft.
Potsdam, den 17. Juni 1999
Der Minister des Innern
Alwin Ziel