Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum oder zur „Verwaltungsfachangestellten” in den Fachrichtungen „Landesverwaltung” und „Kommunalverwaltung” für das Dritte Ausbildungsjahr

ID212040

Anlage 2

A. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung

Kommunalverwaltung

Lfd. Nr.

Teil des Ausbildungsberufsbildes

zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse

3.1

Fallbezogene Rechtsanwendung

Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und

Rechtsfolgen feststellen

bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheiden

Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von

Ermessensspielräumen vorbereiten

Entscheidungen begründen

3.2

Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts

örtliche und sachliche Zuständigkeit prüfen

Anträge aufnehmen

Bescheide erlassen

sofortige Vollziehung von Verwaltungsakten anordnen und begründen

Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten der

Fehlerbeseitigung prüfen

Vollstreckungsarten unterscheiden

Rechtsbehelfe prüfen

3.3

Kommunalrecht

Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung sowie Formen und Aufgaben der

kommunalen Gebietskörperschaften erläutern

Rechte und Pflichten von Bürgern und Einwohnern bei der

Sachbearbeitung berücksichtigen

rechtliche Stellung der Organe der kommunalen Gebietskörperschaften

erläutern

bei der Vorbereitung von Sitzungen kommunaler Beschlußgremien

mitwirken

Rechts- und Fachaufsicht über die kommunalen

Gebietskörperschaften erläutern

Grundsätze der kommunalen Einnahmenbeschaffung anwenden

Rechtsformen gemeindlicher Unternehmen abgrenzen

Wirtschaftsgrundsätze für gemeindliche Unternehmen beschreiben

B. Fachrichtung Kommunalverwaltung - zeitliche Gliederung -

Drittes Ausbildungsjahr

1. In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten ist

schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse

gemäß Anlage 1 zu § 4 der Verordnung über die

Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur

Verwaltungsfachangestellten

I.2) 5.1 Betriebliche Organisation,

I. 5.3 Rechnungswesen, Lernziele b und e und von

A. 3.3 Kommunalrecht

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der

Fertigkeiten und Kenntnisse der Teile des Ausbildungsberufsbildes

gemäß Anlage 1 zu § 4 der Verordnung über die

Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur

Verwaltungsfachangestellten

I. 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

I. 1.4 Umweltschutz,

I. 2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche

Abläufe,

I. 3 Informations- und Kommunikationssysteme,

I. 5.3 Rechnungswesen, Lernziele a, c und d

fortzuführen.

2. In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten

sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemä&

szlig;

A. 3.2 Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der

Fertigkeiten und Kenntnisse der Teile des Ausbildungsberufsbildes

gemäß Anlage 1 zu § 4 der Verordnung über die

Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur

Verwaltungsfachangestellten

I. 2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche

Abläufe,

I. 3 Informations- und Kommunikationssysteme,

I. 7 Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren,

Lernziele d bis g

fortzuführen.

3. In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind

schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß

A. 3.1 Fallbezogene Rechtsanwendung

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der

Fertigkeiten und Kenntnisse der Teile des Ausbildungsberufsbildes

gemäß Anlage 1 zu § 4 der Verordnung über die

Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur

Verwaltungsfachangestellten

I. 2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche

Abläufe,

I. 3 Informations- und Kommunikationssysteme,

I. 4 Kommunikation und Kooperation,

I. 7 Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren,

Lernziele d bis g und von

A. 3.2 Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts

fortzuführen.

§ 4