Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 (BbgBVAnpG 2011/2012)

ID212557

§ 3 Anpassung der Besoldung im Jahr 2012

(1) Ab 1. Januar 2012 werden die in § 2 Absatz 1 und 2 genannten Bezüge um 1,9 Prozent erhöht.

(2) Ab 1. Januar 2012 werden außerdem die Grundgehaltssätze um jeweils 17 Euro und die Anwärtergrundbeträge um jeweils 6 Euro erhöht.

§ 2 § 4