Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verfassung des Landes Brandenburg
ID212792Art 4 (Landesfarben und -wappen)
Die Landesfarben sind rot und weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.
2. Hauptteil:
Grundrechte und Staatsziele
1. Abschnitt:
Geltung und Rechtsschutz