Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg

ID212895

§ 3 Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden

Für Siedlungen, in denen eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle

sorbische Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist, sind im Falle einer

bergbaubedingten Umsiedlung geeignete Wiederansiedlungsflächen innerhalb des

angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden im Sinne des

Sorben/Wenden-Gesetzes anzubieten.

§ 2