Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg
ID212895§ 3 Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden
Für Siedlungen, in denen eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle
sorbische Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist, sind im Falle einer
bergbaubedingten Umsiedlung geeignete Wiederansiedlungsflächen innerhalb des
angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden im Sinne des
Sorben/Wenden-Gesetzes anzubieten.