Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

ID243443

§ 1

Dem Beitritt des Landes Brandenburg zu dem Abkommen der Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf zum 1. Januar 2018 wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm

§ 2