Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
ID243443§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 28. November 2017
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Abkommen
Anlagen
1
Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf 689.7 KB