Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

ID243443

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 28. November 2017

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Britta Stark

zum Abkommen

Anlagen

1

Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf 689.7 KB

§ 1