Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz

ID247377

§ 1

Dem in Potsdam am 26. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm

§ 2