Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ID247377

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz

3 Normen · ausgefertigt 05.06.2019 · Änderungen

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3