Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen
ID247524§ 2 Freiwilliger anwohnerfinanzierter Straßenausbau
§ 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes lässt die freiwillige Übernahme von Straßenausbaukosten durch die Anwohnerinnen und Anwohner unberührt. Freiwilliger anwohnerfinanzierter Straßenausbau ist zulässig.
Einzelnorm