Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

ID261370

§ 1

Dem in Berlin am 12. März 2025 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2