Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
ID261370§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Das Abkommen tritt nach seinem § 7 Satz 1 am 1. Januar 2026 in Kraft.
Potsdam, den 9. Juli 2025
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
zum Abkommen
Anlagen
1
Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 273.0 KB