Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

ID261370

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Das Abkommen tritt nach seinem § 7 Satz 1 am 1. Januar 2026 in Kraft.

Potsdam, den 9. Juli 2025

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke

zum Abkommen

Anlagen

1

Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 273.0 KB

§ 1