Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

INSTFMEDPHARPRUEFFR_G_1994

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seinem Artikel III in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.

Potsdam, den 13. Januar 1994

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zu den Abkommen

nach oben

§ 1