Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
INSTFMEDPHARPRUEFFR_G_1994§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß seinem Artikel III in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
Potsdam, den 13. Januar 1994
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zu den Abkommen
nach oben