Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
INSTFMEDPHARPRUEFFR_G_2002§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 24. Oktober 2002
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
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