Gesetze / Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

IZÜV

§ 11 Anwendungsbereich

Der Abschnitt 3 dieser Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser im Sinne des Anhangs 33 Teil A der Abwasserverordnung in Gewässer und Abwasseranlagen.

§ 10 § 12