Gesetze / Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
IZÜV§ 11 Anwendungsbereich
Der Abschnitt 3 dieser Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser im Sinne des Anhangs 33 Teil A der Abwasserverordnung in Gewässer und Abwasseranlagen.