Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Infektionsschutzbeteiligungsgesetz

IfSBG

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem Beginn der 8. Wahlperiode des Landtages außer Kraft. Die Präsidentin oder der Präsident des Landtages gibt den Tag des Außerkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt.

Einzelnorm

Potsdam, 15. Dezember 2020

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Dr. Ulrike Liedtke

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§ 6