Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Infektionsschutzbeteiligungsgesetz
IfSBG§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem Beginn der 8. Wahlperiode des Landtages außer Kraft. Die Präsidentin oder der Präsident des Landtages gibt den Tag des Außerkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt.
Einzelnorm
Potsdam, 15. Dezember 2020
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
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