Gesetze / Industriekaufleuteausbildungsverordnung

IndKflAusbV

§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“,
2.
„Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ und
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 9 § 11