Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Indirekteinleiterverordnung§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese
Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Indirekteinleiterverordnung vom 19. Oktober 1998 (GVBl. II S. 610) außer Kraft.
Potsdam, den
26. August 2009
Der Minister für
Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke