Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

Indirekteinleiterverordnung

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese

Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die

Indirekteinleiterverordnung vom 19. Oktober 1998 (GVBl. II S. 610) außer Kraft.

Potsdam, den

26. August 2009

Der Minister für

Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke

§ 7