Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht für Infektionskrankheiten
InfKrankMV§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht für Infektionskrankheiten vom 17. November 2001 (GVBl. II S. 630) außer Kraft.
Potsdam, den 23. Januar 2009
Die Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler