Gesetze / InhKontrollV · BGBl I 2009, 562 (688)

Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes

22 Normen · ausgefertigt 20.03.2009 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Zielunternehmen
  3. § 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen
  4. § 3 Angaben zum Empfangsbevollmächtigten im Inland
  5. § 4 Angaben zu Personen, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften anderer Rechtsform und Zweckvermögen
  6. § 5 Kapital- und Stimmrechtsanteile
  7. Abschnitt 2 · Anzeige des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
  8. § 6 Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige
  9. § 7 Änderung der angezeigten Absicht, des angezeigten Erwerbs und der angezeigten Angaben
  10. § 8 Allgemeine Unterlagen und Erklärungen
  11. § 8a Zusätzliche Unterlagen und Erklärungen bestimmter Anzeigepflichtiger
  12. § 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit
  13. § 10 Lebenslauf
  14. § 11 Beteiligungsverhältnisse und Konzernzugehörigkeit sowie sonstige Einflussmöglichkeiten
  15. § 11a Auswirkungen der Gruppenstruktur auf die Aufsicht
  16. § 12 Erwerbsinteressen
  17. § 13 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen
  18. § 14 Finanzierung, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen
  19. § 15 Geschäftsplan, Darstellung strategischer Ziele und Pläne
  20. § 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten
  21. Abschnitt 3 · Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten
  22. § 17 Anzeige der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung
  23. § 18 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung
  24. § 19 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum
  25. § 20 (weggefallen)
  26. Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 1)
  27. Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)
  28. Anlage 3 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
  29. Anlage 4 (zu § 9 Absatz 4 Satz 1)
  30. Anlage 5 (zu § 9 Absatz 5)
  31. Anlage 6 (zu § 9 Absatz 5)
  32. Anlage 7 (zu § 17 Absatz 1)