Gesetze / InhKontrollV / Änderungen
Änderungen im InhKontrollV
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
14.03.2026
§ 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit
25.11.2025
§ 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen · § 8 Allgemeine Unterlagen und Erklärungen · § 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit · § 10 Lebenslauf · § 13 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen · § 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten · § 18 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung · § 19 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum
01.02.2024
§ 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit
16.12.2023
§ 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen
16.03.2023
§ 1 Zielunternehmen · § 2 Anzeigenexemplare, Einreichungsweg und Übersetzungen · § 3 Angaben zum Empfangsbevollmächtigten im Inland · § 4 Angaben zu Personen, Personenhandelsgesellschaften, Gesellschaften anderer Rechtsform und Zweckvermögen · § 5 Kapital- und Stimmrechtsanteile · § 6 Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige · § 7 Änderung der angezeigten Absicht, des angezeigten Erwerbs und der angezeigten Angaben · § 8 Allgemeine Unterlagen und Erklärungen · § 8a Zusätzliche Unterlagen und Erklärungen bestimmter Anzeigepflichtiger · § 9 Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit · § 10 Lebenslauf · § 11 Beteiligungsverhältnisse und Konzernzugehörigkeit sowie sonstige Einflussmöglichkeiten · § 11a Auswirkungen der Gruppenstruktur auf die Aufsicht · § 12 Erwerbsinteressen · § 13 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen · § 14 Finanzierung, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen · § 15 Geschäftsplan, Darstellung strategischer Ziele und Pläne · § 16 Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten · § 17 Anzeige der Verringerung oder Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung · § 18 Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung · § 19 Ergänzende Mitteilungen bei nachträglichen Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung zur Sicherung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum