Gesetze / Inhaberkontrollverordnung

InhKontrollV

§ 14 Finanzierung des Erwerbs, Offenlegung sämtlicher Vereinbarungen

Den Absichtsanzeigen sind eine aussagekräftige, lückenlose Darstellung und geeignete, lückenlose Nachweise über das Vorhandensein und die wirtschaftliche Herkunft der Eigen- und Fremdmittel, die für den Erwerb eingesetzt werden sollen, sowie sämtliche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb getroffenen Vereinbarungen und Verträge beizufügen.

§ 11a § 13