Gesetze / JArbSchUV · BGBl I 1990, 2221

Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

8 Normen · ausgefertigt 16.10.1990 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Durchführung der Untersuchungen
  3. § 2 Untersuchungsberechtigungsschein
  4. § 3 Erhebungsbogen
  5. § 4 Untersuchungsbogen
  6. § 5 Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
  7. § 6 Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber
  8. § 7 Übermittlung von Unterlagen
  9. § 8 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift
  10. Schlußformel
  11. Anlage 1 Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  12. Anlage 1a Erhebungsbogen für die Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  13. Anlage 2 Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Untersuchungsbogen (Teil 2)
  14. Anlage 2a Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2)
  15. Anlage 3 Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
  16. Anlage 4 Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber