Gesetze / JArbSchUV · BGBl I 1990, 2221
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
8 Normen · ausgefertigt 16.10.1990 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Durchführung der Untersuchungen
- § 2 Untersuchungsberechtigungsschein
- § 3 Erhebungsbogen
- § 4 Untersuchungsbogen
- § 5 Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
- § 6 Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber
- § 7 Übermittlung von Unterlagen
- § 8 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift
- Schlußformel
- Anlage 1 Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Anlage 1a Erhebungsbogen für die Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Anlage 2 Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Untersuchungsbogen (Teil 2)
- Anlage 2a Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2)
- Anlage 3 Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
- Anlage 4 Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber