Gesetze / Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung JArbSchUV Anlage 2 Zum Verbleib beim Untersuchenden Arzt Untersuchungsbogen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Zur aktuellen Fassung → [Abbildung][Abbildung][Abbildung][Abbildung][Abbildung][Abbildung]