Gesetze / Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben
JVertrAmtszVerlG§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben
JVertrAmtszVerlGDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.