Gesetze / Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung

KAPrüfbV

§ 20 Datenübersicht

Dem Prüfungsbericht ist das auszufüllende Formblatt mit Angaben zum Berichtsjahr und zum Vorjahr gemäß Anlage 1 beizufügen. Das Formblatt ist Bestandteil des Prüfungsberichts.

§ 19 § 21