Gesetze / Krankenhausfinanzierungsgesetz

KHG

§ 24 Überprüfung der Auswirkungen

Das Bundesministerium für Gesundheit überprüft die Auswirkungen der Reglungen in den §§ 21 bis 23 auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser. Es kann hierfür einen Beirat von Vertreterinnen und Vertretern aus Fachkreisen einberufen, die insoweit über besondere Erfahrung verfügen.

§ 20 § 21a