Gesetze / Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse
KKInsoV§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.