Gesetze / Kryptomärkteaufsichtsgesetz
KMAG§ 3 Aufgaben der Bundesanstalt
Die Bundesanstalt ist zuständige Behörde im Sinne des Artikels 93 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1114. Sie übt die Aufsicht aus
Die Deutsche Bundesbank ist zuständige Stelle im Rahmen der ihr nach § 6 zugewiesenen Aufgaben. Die Bundesanstalt hat Missständen in Kryptomärkten entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden können oder das ordnungsgemäße öffentliche Angebot, die ordnungsgemäße Zulassung von Kryptowerten zum Handel, den ordnungsgemäßen Handel auf einer Handelsplattform für Kryptowerte oder das ordnungsgemäße Angebot von Kryptowerte-Dienstleistungen beeinträchtigen können oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft oder den Finanzmarkt herbeiführen können.