Gesetze / KMAnzV · BGBl. I 2026, Nr. 153

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz

9 Normen · ausgefertigt 20.05.2026 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Einreichungsverfahren
  3. § 2 Anzeigen bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr und bei Errichtung einer Zweigniederlassung
  4. § 3 Anzeigen bei bedeutenden Beteiligungen am eigenen Institut und bei passivischen engen Verbindungen
  5. § 4 Anzeigen bei aktivischen engen Verbindungen
  6. § 5 Anzeigen bei wesentlichen Auslagerungen
  7. § 6 Anzeigen bei der Vereinigung von Instituten
  8. § 7 Anzeigen bei Nebentätigkeiten und bei Beteiligungen
  9. § 8 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
  10. § 9 Inkrafttreten
  11. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 und 2) Passivische Beteiligungsanzeige
  12. Anlage 2 (zu § 3 Absatz 4 Satz 3 und § 4 Absatz 3 Satz 2) Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen,
  13. Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 und 2) Aktivische Beteiligungsanzeige
  14. Anlage 4 (zu § 7 Absatz 1) Anzeige von Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
  15. Anlage 5 (zu § 7 Absatz 2) Beteiligungen von Geschäftsleitern und den für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortlichen Personen