Gesetze / Kryptomärkteanzeigenverordnung

KMAnzV

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 4 Satz 3 und § 4 Absatz 3 Satz 2) Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen,

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 153, S. 10 - 11)

Unternehmensliste

wird durch die
Dt. Bundesbank

ausgefüllt
Ident-Nr.
des Unternehmens
Nr.Firma, Rechtsform,
Sitz (lt. Registereintragung)
mit PLZ2; und Land;
Register-Nr./Amtsgericht2,
Rechtsträgerkennung3,
Wirtschaftszweig4;
bei natürlichen Personen
zusätzlich Angabe
des Geburtsdatums;
Identnummer (falls bekannt);
Servicenummer5
Kapital des Unternehmens11Verhältnis zum
Institut
Tsd. EuroFremdwährung
WährungTsd.




















































































Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Institut beträgt ___ Prozent.

Beteiligungsstruktur

Beteiligtes
Unternehmen
Beteiligungs-
unternehmen
Besonderer
Vermittler
ArtKapitalanteil9, 10Stimmrechts-
anteil10, 12
in Prozent
beherr-
schender
Einfluss
in Prozentin Tsd. Euro

Fußnoten:

Die Fußnoten 2 bis 11 entsprechen den Fußnoten auf Anlage 3 (aktivische Beteiligungsanzeige).

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§ 9