Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

KNGBbg

§ 13

Aus dem Kreis Beeskow

ohne die Stadt Lieberose und ohne die Gemeinden Blasdorf, Doberburg, Goschen,

Jamlitz, Leeskow, Speichrow, Trebitz und Ullersdorf des Amtes Lieberose sowie

ohne die Gemeinde Plattkow,

dem Kreis Eisenhüttenstadt-Land und dem Kreis Fürstenwalde

ohne die Gemeinden Wernsdorf und Rüdersdorf

sowie der bisher kreisfreien Stadt Eisenhüttenstadt

wird ein neuer Landkreis gebildet.

§ 12 § 14