Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
KNGBbg§ 13
Aus dem Kreis Beeskow
ohne die Stadt Lieberose und ohne die Gemeinden Blasdorf, Doberburg, Goschen,
Jamlitz, Leeskow, Speichrow, Trebitz und Ullersdorf des Amtes Lieberose sowie
ohne die Gemeinde Plattkow,
dem Kreis Eisenhüttenstadt-Land und dem Kreis Fürstenwalde
ohne die Gemeinden Wernsdorf und Rüdersdorf
sowie der bisher kreisfreien Stadt Eisenhüttenstadt
wird ein neuer Landkreis gebildet.