Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
KNGBbg§ 14
Aus dem Kreis Bad Freienwalde
ohne die Gemeinden Tiefensee und Hohensaaten,
dem Kreis Strausberg und dem Kreis Seelow sowie
der Gemeinde Rüdersdorf (Kreis Fürstenwalde)
wird ein neuer Landkreis gebildet.