Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
KNGBbg§ 4
Aus dem Kreis Bernau und dem Kreis Eberswalde
ohne die Gemeinde Bölkendorf
sowie den Gemeinden Tiefensee und Hohensaaten (Kreis Bad Freienwalde)
wird ein neuer Landkreis gebildet.