Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

KNGBbg

§ 4

Aus dem Kreis Bernau und dem Kreis Eberswalde

ohne die Gemeinde Bölkendorf

sowie den Gemeinden Tiefensee und Hohensaaten (Kreis Bad Freienwalde)

wird ein neuer Landkreis gebildet.

§ 3 § 5