Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
KNGBbg§ 5
Aus den Kreisen Angermünde, Prenzlau und Templin,
der bisher kreisfreien Stadt Schwedt und der Gemeinde Bölkendorf (Kreis
Eberswalde)
wird ein neuer Landkreis gebildet.