Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

KNGBbg

§ 7

Aus den Kreisen Belzig, Brandenburg-Land und Potsdam-Land

sowie den Gemeinden des Amtes Treuenbrietzen

wird ein neuer Landkreis gebildet.

§ 6 § 8