Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
KNGBbg§ 6
Aus den Kreisen Nauen und Rathenow
wird ein neuer Landkreis gebildet.
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KNGBbgAus den Kreisen Nauen und Rathenow
wird ein neuer Landkreis gebildet.