Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik und zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik

KStoffVerfMAusbV 2012

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Formteile,
2.
Halbzeuge,
3.
Mehrschichtkautschukteile,
4.
Compound- und Masterbatchherstellung,
5.
Bauteile,
6.
Faserverbundtechnologie,
7.
Kunststofffenster.
§ 2 § 4