Gesetze / Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

KWKG 2016

§ 32 Gebühren und Auslagen

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen erhoben.

§ 34 § 36