Gesetze / Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG 2016 § 32 Gebühren und Auslagen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen erhoben.