Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunalwahlgeräteverordnung
KWahlGV§ 19 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Potsdam, den 10. April 2001
Der Minister des Innern
Jörg Schönbohm
Anmerkung: Die Anlagen sind noch in Bearbeitung