Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunale Wahltagverordnung 2024

KWahltagV 2024

§ 2 Stichwahlen

Etwa notwendig werdende Stichwahlen ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher finden am 30. Juni 2024 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

§ 1 § 3