Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunale Wahltagverordnung 2024
KWahltagV 2024§ 2 Stichwahlen
Etwa notwendig werdende Stichwahlen ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher finden am 30. Juni 2024 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.