Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kapazitätsverordnung
KapV§ 4
Die jährliche Aufnahmekapazität auf Grund der personellen Ausstattung wird nach Anlage 1 unter Anwendung von Curricularnormwerten nach Anlage 2 berechnet.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kapazitätsverordnung
KapVDie jährliche Aufnahmekapazität auf Grund der personellen Ausstattung wird nach Anlage 1 unter Anwendung von Curricularnormwerten nach Anlage 2 berechnet.