Gesetze / Kerzenhersteller- und Wachsbildnerausbildungsverordnung

KhWbAusbV

§ 12 Prüfungsbereiche

Die Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Wachsprodukten,
2.
Verarbeiten von Roh- und Hilfsstoffen,
3.
Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten,
4.
Betriebliche Herstellungsprozesse sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 11 § 13