Gesetze / KhWbAusbV · BGBl I 2015, 1308

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin

20 Normen · ausgefertigt 16.07.2015 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  8. § 5 Ausbildungsplan
  9. § 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
  10. Abschnitt 2 · Zwischenprüfung
  11. § 7 Ziel und Zeitpunkt
  12. § 8 Inhalt
  13. § 9 Prüfungsbereich Fertigen und Verzieren von Kerzen
  14. Abschnitt 3 · Abschluss- und Gesellenprüfung
  15. § 10 Ziel und Zeitpunkt
  16. § 11 Inhalt
  17. § 12 Prüfungsbereiche
  18. § 13 Prüfungsbereich Herstellen von Wachsprodukten
  19. § 14 Prüfungsbereich Verarbeiten von Roh- und Hilfsstoffen
  20. § 15 Prüfungsbereich Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten
  21. § 16 Prüfungsbereich Betriebliche Herstellungsprozesse
  22. § 17 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  23. § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung
  24. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  25. § 19 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  26. § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  27. Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin