Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kitaelternbeiratsverordnung
KitaEBV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Zusammensetzung, den Rahmen für die Arbeitsweise, die Beteiligungsrechte sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Landeskitaelternbeirates nach § 6a Absatz 4 des Kindertagesstättengesetzes. Daneben regelt diese Verordnung den Ausgleich der Mehraufwendungen der Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund der Änderung des § 6a des Kindertagesstättengesetzes durch das Brandenburgische Gute-KiTa-Gesetz vom 1. April 2019 (GVBl. I Nr. 8).
Einzelnorm